EU-Methanverordnung
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EU-Methanverordnung
Als Gasinfrastrukturbetreiber sind Sie nach Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung 2024/1787 zu einer LDAR-Messung Typ 2 verpflichtet:
- Bis zum 5. August 2025 sind alle potentiellen Leckagestellen auf Dichtheit zu prüfen.
- Danach sind diese Prüfungen in definierten Abständen zu wiederholen.
- Festgestellte Leckagen sind in vorgegebenen Fristen zu reparieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer LDAR-Messung Typ 2. Diese Dienstleistung wird durch unser Tochterunternehmen BIK Anlagentechnik GmbH angeboten.