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EU-Methanverordnung 

  • EU-Methanverordnung

    Als Gasinfrastrukturbetreiber sind Sie nach Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung 2024/1787 zu einer LDAR-Messung Typ 2 verpflichtet:

    • Bis zum 5. August 2025 sind alle potentiellen Leckagestellen auf Dichtheit zu prüfen.
    • Danach sind diese Prüfungen in definierten Abständen zu wiederholen.
    • Festgestellte Leckagen sind in vorgegebenen Fristen zu reparieren.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer LDAR-Messung Typ 2. Diese Dienstleistung wird durch unser Tochterunternehmen BIK Anlagentechnik GmbH angeboten.

    Mehr erfahren